Entlohnung und berufliche Teilhabe
Ein gemeinnütziger Träger
Die Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e. V. ist ein eigenständiger gemeinnütziger Verein. Er darf erwirtschaftete Mittel nicht als Gewinne an Vereinsmitglieder ausschütten, sondern muss sie für seine satzungsmäßigen und gemeinnützigen Aufgaben verwenden.
Für anerkannte Werkstätten regelt die Werkstättenverordnung, wie das Arbeitsergebnis verwendet werden darf. In der Regel fließen mindestens 70 Prozent davon in die Arbeitsentgelte der Werkstattbeschäftigten. Weitere Teile können für gesetzlich zulässige Rücklagen sowie Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen verwendet werden.
Freiwilliges Angebot zur beruflichen Teilhabe
Eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bietet Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen, denen der allgemeine Arbeitsmarkt aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht oder noch nicht offensteht. Die Nutzung dieses Angebots ist freiwillig.
Beschäftigte im Arbeitsbereich stehen in der Regel in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis und schließen mit der Werkstatt einen Werkstattvertrag. Ihre Rechtsstellung und die Zusammensetzung des Werkstattentgelts sind in § 221 SGB IX geregelt.
Das Werkstattentgelt besteht aus einem Grundbetrag und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag. Hinzukommen kann das staatlich finanzierte Arbeitsförderungsgeld. Abhängig von der persönlichen Situation können weitere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hinzukommen.
Warum gilt in der WfbM kein gesetzlicher Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Werkstattbeschäftigte stehen dagegen in der Regel in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Daher besteht nach der aktuellen Rechtslage kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Die besondere Form der Entlohnung wird gesellschaftlich und politisch diskutiert. Weitere Informationen bietet die Lebenshilfe zum Werkstattentgelt.
Angestellte Fachkräfte, Teamleitungen und Beschäftigte in der Verwaltung stehen dagegen in regulären Arbeitsverhältnissen. Für sie gelten die allgemeinen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.
Transparente Abrechnung bei COMEBAGS
Wir legen offen, wie sich unsere Produktpreise zusammensetzen. Der anrechenbare Anteil der Arbeitsleistung wird auf unseren Rechnungen ausgewiesen. So können unsere Kunden nachvollziehen, welcher Anteil des Auftrags auf die Arbeit der Werkstatt entfällt. Weitere Informationen zur Rechnung und Ausgleichsabgabe
Eine ausführliche Einordnung zu häufig diskutierten Fragen rund um Werkstätten finden Sie in unserer Stellungnahme.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt unmittelbar für Unternehmen mit in der Regel mindestens 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland. COMEBAGS beziehungsweise die Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e. V. fällt nach unserer derzeitigen Einordnung nicht unmittelbar in diesen Anwendungsbereich. Download Infoschreiben (Werkstatt Telegramm 19.2022)
Unabhängig davon unterstützen wir unsere Kunden bei Fragen zur sozialen Verantwortung und stellen die verfügbaren Informationen zu unserer Produktion transparent bereit.