Preis reduzieren

Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter auf Ausgleichsabgabe anrechnen

Soziales Engagement lohnt sich! Aufträge an eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen können sich für ausgleichsabgabepflichtige Arbeitgeber finanziell auswirken: Nach § 223 SGB IX können 50 % des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrags auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Wichtig: Die Anrechnung bezieht sich nicht auf den gesamten Rechnungsbetrag, sondern ausschließlich auf den von der Werkstatt ausgewiesenen Arbeitsleistungsanteil. Die Rechnung wird zunächst vollständig an die Lebenshilfe bezahlt. Der anrechenbare Betrag kann anschließend bei der Abrechnung der Ausgleichsabgabe berücksichtigt werden.

Voraussetzungen für die Anrechnung

Eine Anrechnung ist grundsätzlich möglich, wenn:

  • Ihr Unternehmen zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet ist,
  • Ihr Unternehmen den Auftrag selbst erteilt und bezahlt,
  • die anerkannte Werkstatt den anrechenbaren Arbeitsleistungsanteil auf der Rechnung oder einer Jahresbestätigung ausweist,
  • der Auftrag im jeweiligen Kalenderjahr ausgeführt wird und
  • die Rechnung spätestens bis zum 31. März des Folgejahres bezahlt ist.

Eine Agentur oder ein anderer Auftragnehmer kann die Anrechnung nicht an seinen Kunden weiterreichen. Soll Ihr Unternehmen die Arbeitsleistung anrechnen, muss es selbst Auftraggeber und Rechnungsempfänger sein sowie die Rechnung bezahlen.

Einfaches Rechenbeispiel

Enthält eine Werkstattrechnung einen bestätigten Arbeitsleistungsanteil von 1.000 Euro, können davon grundsätzlich 50 %, also 500 Euro, auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Ob und in welcher Höhe die Anrechnung in Ihrem konkreten Fall möglich ist, klären Sie bitte mit der zuständigen Stelle in Ihrem Unternehmen oder Ihrem Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt.

Rechnung von der
Lebenshilfe
Anrechnung auf
Ausgleichzahlung

1.

Eine Firma mit 60 Mitarbeitern 
hat z.B. keine Menschen mit Behinderung angestellt und muss daher pro Jahr eine
Ausgleichszahlung von 1.000,- Euro* an das Integrationsamt abführen.

2.

Diese Firma gibt 100 Taschen
für 15,- Euro bei der Lebenshilfe 
in Auftrag und erhält von der Lebenshilfe eine Rechnung über:

100 x 15,- Euro = 1.500,- Euro

In diesen 1.500,- Euro sind
ca. 1.087,- Euro* Arbeitsleistung von
Menschen mit Behinderung, die zu 50% auf die Ausgleichszahlung angerechnet werden können. Diese Summe wird auf der Rechnung von der Lebenshilfe ausgewiesen. Die Rechnungssumme muss voll an die Lebenshilfe bezahlt werden.

pfeil_links
pfeil_rechts

3.

Die auf der Rechnung der 
Lebenshilfe aufgeführte Arbeitsleistung kann auf die Ausgleichszahlung an das Integrationsamt angerechnet werden.

Pro Tasche können
ca. 5,44 Euro* einspart werden!
Bei 100 Taschen ergibt sich
eine Summe von 544,-Euro.

Ihre Kalkulation:
Ausgleichszahlungen:
1.000,- Euro*
Arbeitsleistung „Taschen“:
– 544,- Euro*
––––––––––––––––––––––––––––––––––
zu zahlende Ausgleichszahlung:
456,- Euro*

Sie sparen
544,- Euro
Ausgleichszahlungen

4.

Der
effektive Preis
ist nur 9,57 Euro*
statt 15,- Euro

pfeil_links

Beispiel einer Rechnung:

Beispiel Rechnung der Lebenshilfe

Zwischen dem Endbetrag und den Kontonummern sehen Sie die Zeile „In diesem Auftrag ist die Arbeitsleistung nach §223 SGB IX in Höhe von 331,08 € enthalten.“ . Bei dieser Musterrechnung ist es bei 449,10 € netto eine anrechenbare Summe von Euro 331,08 €. Diese 331,08 € entsprechen der Arbeitsleistung, die durch Menschen mit Behinderung ggf. mit Hilfe von Teamleitern erbracht wurde. Die ausgewiesene Ausgleichsabgabe beinhaltet keine gesetzliche Mehrwertsteuer.

Die effektiven Preise auf einen Blick

Durch Anrechnung der Ausgleichszahlungen

ProduktPreis
standard
effektiver Preis*
durch Anrechnung
# 1 – Nummer 1 lebt19,50 €
# 2 – Bag2Life17,00 €
# 3 – Einkaufstasche 3.07,20 €
# 4 – Bag4Shopping13,50 €
# 5 – Dokument-57,00 €
#6 – SixBag (Turnbeutel)8,00 €
#7 – 7-Tage-Trage10,00 €
#8 – Octavo5,00 €
#10 – Tasche X11,00 €
#11 – Tasche XL12,00 €
#13 – BagUp – 13-Zoll19,50 €
#15 – BagUp – 15-Zoll19,50 €
Schlampermäppchen6,00 €
Kulturbeutel7,00 €
Laptop-Hülle „jarvis“13,00 €
Gymbag (aus Trikot)10,70 €
Kissen (aus Trikot)7,30 €
*alle Zahlen und Summen sind zur Veranschaulichung gerundet.
** Da die Arbeiten in der JVA Bruchsal gemacht werden, fällt hier der Betrag geringer aus.
Alle Preise zzgl. Versand und 7% Mwst.
Die ausgewiesene Ausgleichsabgabe beinhaltet keine gesetzliche Mehrwertsteuer.

Gesetzestext im Sozialgesetzbuch

Diese Links führen zu http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de

Mit der Novellierung des Sozialgesetzbuches (SGB IX) hat der Gesetzgeber den als gemeinnützig anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Wettbewerbsvorteile eingeräumt. Profitieren Sie davon. Unternehmen, die mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, haben nach §71 SGB IX wenigstens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern zu besetzen. Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz muss monatlich eine Ausgleichsabgabe gemäß §77 SGB IX entrichtet werden.

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