Allgemeine Geschäftsbedingungen
Generell und ausschließlich gelten Sie AGB der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e.V.. Alle Verträge werden mit der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e.V. gemacht. Das Projekt COMEBAGS, repräsentiert durch Herrn Christian Tschürtz, dient nur als Vermittler.
Zusätzlich zu den AGB der Lebenshilfe gibt es zu dem Projekt COMEBAGS noch zu der Tätigkeit und dem Material Erweiterungen:
Zusatz-§ 1 Angebot – Angebotsunterlagen – Vertragsschluss
Alle Verträge werden mit der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e.V. gemacht.
COMEBAGS, ct3-kommunikation GmbH und die Lebenshilfe Bruchsall-Bretten e.V. (im weiteren Text als „wir“ beschrieben) können frei entscheiden für wen die Dienstleistung erbracht wird und können ohne Angaben von Gründen den Auftrag ablehnen. Grundsätzlich werden Materialien mit pornografischer, anstößiger, sittenwidrig, hetzerischer, diffamierender, beleidigender und/oder extremistischer Aussage in Wort und/oder Bild nicht verarbeitet und Angebote, Absprachen und/oder Aufträge werden nach bekannt werden des Verstoßes gegen diese Richtlinie mit sofortiger Wirkung nichtig. Entstandene Kosten muss der Auftraggeber tragen.
Die Übergabe der wiederzuverwertenden Materialien vom Auftraggeber an COMEBAGS, ct3-kommunikation GmbH oder an die Lebenshilfe Bruchsall-Bretten e.V für die Weiterverarbeitung zu Recycling-Produkten gilt als Freigabe. Der Kunde haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Eine Überprüfungspflicht besteht für uns nicht. Mit Auftragserteilung stellt uns der Kunde von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegen uns wegen etwaiger Rechtsverletzungen erhoben werden. Wir sind nicht verpflichtet, Aufträge zu übernehmen bzw. können von Aufträgen zurücktreten, die eine Verletzung von Rechter Dritter mit sich bringen oder die Gefahr derartiger Verletzungen bergen.
Wir sind berechtigt weniger Recycling-Produkte zu liefern als mit dem Kunden vereinbart, wenn auf Grund der Größe, Form oder Zustand des gelieferten Materials nicht mehr Produkte erstellt werde konnten. Die benötigte Quadratmeterzahl an Material für ein Produkt, welche auf der Homepage oder Werbedrucksachen bei den Produkten stehen, sind theroretische und auf Erfahrung basierende Berechnungen und kann nicht immer umgesetzt werden. Falls eine fixe Menge produziert werden muss, muss das Material bzw. Vorlage von uns freigegeben werden. Generell sind wir berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15 % der bestellten Ware vorzunehmen.
Zusatz-§ 2 Lieferzeit
Alle Aussagen zu Lieferterminen sind unverbindlich. Die Dauer zwischen Materialeingang und Auslieferung Ihres Produktes dauert in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen bei einer Auflage bis zu 100 Taschen – falls mehr, senden wir in dieser Zeit Teillieferungen. Für jede Teillieferung erhalten Sie eine separate Rechnung. Die Taschenmodelle sind auf verschiedene Abteilungen aufgeteilt und jede hat eine andere Auslastung. Die Zeitangaben auf der Homepage und Werbdrucksachen dient nur als ungefähre Zeitangaben und sind nicht bindent. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Insbesondere gelten Lieferfristangaben erst ab Eingang der vollständigen Unterlagen, Daten, Kundenfreigabe der Drucksachen und sonstiger vom Kunden zu erbringenden Leistungen bei uns. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung bei Termingeschäften setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Bei nicht erfolgter oder verspäteter Selbstbelieferung und in Fällen höherer Gewalt sind wir zum Rücktritt berechtigt. Ersatzansprüche für den Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.
Zusatz-§ 3 Anlieferung – Gefahrenübergang – Verpackungskosten – Versand
Die Anlieferung übernimmt der Auftraggeber komplett. Das Material ist weiterverarbeitungsfähig und in praktikabler Größe.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Falls auf Verlangen des Kunden die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort des Verkäufers erfolgt, so geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller. Den Kunden trifft eine unverzügliche Überprüfungspflicht auf Verpackungsschäden und Mangelfreiheit der Ware. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach den besten wirtschaftlichen Verhältnissen ohne Verbindlichkeit für eine etwaig günstigere Versandart. Besondere Versandarten müssen vom Kunden schriftlich mitgeteilt werden.
Zusatz-§ 4 Mängelhaftung
Der Kunde ist sich bewusst, dass wir aus seinem alten Material Recycling- / Upcycling-Produkt fertigen und diese gefertigten Produkte keine Neuware ist bzw. nicht vergleichbar mit Neuware ist. Der Kunde weiß über die Historie des Materials. Wir haften nur für die Mängel unsere Arbeit/Dienstleistung und der von uns eingesetzten Materialien, nicht jedoch für die vom Kunden gelieferten Materialien. Die Auswahl des ausgestanzte Ausschnitt des Motives ist aus der Mängelhaftung bei geliefertem Material ausgenommen; bei speziell angefertigte Drucke für die Verarbeitung zu Taschen ist eine Stanztoleranz von 1 cm zu akzeptieren. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rügefrist beträgt maximal 3 Werktage nach Erhalt der Ware. Für unsachgemäße Lagerung der gelieferten Waren beim Abnehmer ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
Zusatz-§ 5 Angeliefertes Material
Der Auftraggeber ist angehalten nur hochwertiges, fehlerfreies, sauberes, gesundheitlich unbedenkliches und nicht abfärbendes Material anzuliefern.
Für einfache Verschmutzung (z.B. Staub, Sand, Gras) bieten wir Ihnen eine Reinigung per Hand an, die nach dem Stanzen stattfindet, so dass der grobe Schmutz abgewaschen werden kann. Je nach Verschmutzungsgrad können trotz waschen noch Schmutzreste am Material bleiben. Stark verschmutztes Material muss der Kunde bereits vor Anlieferung reinigen. Zu stark verschmutztes, nasses oder geruchsintensives Material wird abgewiesen. Bereits im Material entstandene Falten oder Fehlstellen können wir nicht ausbügeln oder reparieren. Wir werden keine Oberflächenveredelung vornehmen, das vom Kunden gelieferte Material wird nicht aufbereitet, sondern 1:1 verarbeitet. Der Auftraggeber muss schon vor Einlieferung defekte, unbrauchbare oder nicht gewünschte Stellen herausschneiden. Falls er es nur anzeigt, muss er dies schriftlich dokumentieren und es bedarf unsere schriftliche Bestätigung. Der Kunde ist verpflichtet sich zu vergewissern, dass das angelieferte Material und der Aufdruck gesundheitlich unbedenklich für Mensch und Tier ist, sowie dass die Druckfarben farbecht sind und nicht auf andere Materialien wie z.B. auf Stoff abfärben. Bei jedem geringsten Zweifel würden wir von der Verarbeitung definitiv abraten. Eine Überprüfungspflicht besteht für uns nicht. Falls die Oberfläche zu sehr verwittert ist oder einen Geruch aufweist, würden wir Ihnen von einer Verarbeitung abraten.
Für alle in Zusatz-§ 5 aufgeführten Punkte sind nachträgliche Reklamationen nicht möglich und wir übernehmen hierfür keine Mägelhaftung.
Zusatz-§ 6 Bild- und Copyright-Rechte
COMEBAGS bietet nur die Dienstleistung des Recyclings an. Wir bekommen das Material vom Kunden geliefert und liefern nach dem Recycling an den Kunden wieder zurück. Das Recht am Bild, an der Gestaltung, dem Text und an sonst urheberrechtlich geschützter Inhalte bleiben ohne Einschränkungen bei dem Auftraggeber. Mit der Anlieferung gehen wir davon aus, dass der Auftraggeber der Rechteinhaber ist bzw. im Auftrag dessen handelt. Eine Überprüfungspflicht besteht für uns nicht, siehe auch Abs (1). Der Kunde haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Eine Überprüfungspflicht besteht für uns nicht. Mit Auftragserteilung stellt uns der Kunde von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegen uns wegen etwaiger Rechtsverletzungen erhoben werden. Wir sind nicht verpflichtet, Aufträge zu übernehmen bzw. können von Aufträgen zurücktreten, die eine Verletzung von Rechter Dritter mit sich bringen oder die Gefahr derartiger Verletzungen bergen.
Wir behalten uns das Recht vor, Abbildungen von uns erstellten Produkten anzufertigen und für eigene Werbemaßnahmen, Homepage usw. zu verwenden. Falls dies nicht gewünscht wird, bitte bei Auftragserteilung mitteilen.
Stand: aktualisiert am 27. Januar 2021