Anlieferung bzw. Auslieferung
Ob Planen, Banner, Fahnen, Trikots oder andere Materialien – schicken Sie uns Ihre gebrauchten Werbeträger, und wir fertigen daraus individuelle Upcycling-Taschen. Mit Erfahrung, Ideenreichtum und viel handwerklichem Können entsteht daraus etwas Besonderes.
Hier finden Sie hilfreiche Tipps und bewährte Abläufe für eine reibungslose Zusammenarbeit.
Anlieferung Ihres Materials
an die Lebenshilfe Bruchsal
Anlieferadresse für Ihr Material
Bitte nur nach Auftragserteilung per E-Mail anliefern, nicht angekündigte Anlieferungen auch mit Begleitschreiben werden nicht bearbeitet.
Je nach dem welche Produkte Sie bestellen, ändern sich die Lieferadressen:
PVC & Mesh bzw. verschiedene Materialien:
Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e. V. · Textilabteilung · Im Fuchsloch 5 · 76646 Bruchsal
Fahnen, Messewände, Backdrops:
Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e. V. · Textilabteilung · Untere Reut 21 · 76676 Graben-Neudorf
Trikots und Material für Schlampermäppchen & Kulturbeutel:
Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen BW · Polsterei · Schönbornstrasse 32 · 76646 Bruchsal
Wichtig: Damit die Kollegen am Wareneingang das Material gleich richtig zuordnen können, benötigen wir Ihre Mithilfe. Bitte schreiben Sie Ihren Firmennamen und Auftragsnummer, die Sie von uns erhalten, auf den Warenbegleitschein (PDF zum Download) und kleben Sie diesen auf den Karton. Falls Sie das Material über einen Lieferanten zu kommen lassen, bitten Sie diesen, dies zu machen. Nicht zuzuordnendes Material wird nicht verarbeitet.
Die Anlieferung wird von Ihnen organisiert und findet auf Ihre Kosten statt. Wir können Ihnen Tipps geben, jedoch eine Abholung durch uns ist nicht möglich.
Bei angeliefertem Material, das nicht im Rahmen unserer Produktionsmöglichkeiten liegt, behalten wir uns vor, das Material zu Lasten des Kunden zurückzusenden oder auf dessen Kosten zu entsorgen. Material, zu welchem kein Auftrag vorliegt, wird automatisch nach 4 Wochen entsorgt, da wir keine Lagerfläche haben. Wir halten uns für die Entsorgung von Material das Recht vor eine pauschale „Aufwandspauschale“ in Höhe von 50 € zu berechnen.