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4. Besondere Hinweise zu bereitgestelltem Material (B2B / COMEBAGS)

Der Auftraggeber stellt die zur Verarbeitung bestimmten Materialien (z. B. Banner, Textilien, Werbemittel) eigenverantwortlich zur Verfügung.

Der Auftraggeber versichert, dass die überlassenen Materialien frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.

Eine Prüfungspflicht durch uns besteht nicht. Der Auftraggeber stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer entsprechenden Rechtsverletzung resultieren.

Aufgrund der Wiederverwertung (Upcycling) der bereitgestellten Materialien übernehmen wir keine Haftung für deren Beschaffenheit, Haltbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.


5. Haftung für Leistungen

Unsere Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist wie folgt beschränkt:

    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit: unbeschränkt
    • bei einfacher Fahrlässigkeit: nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
    • in letzterem Fall begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.


6. Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.