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Unsere Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist wie folgt beschränkt:
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- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit: unbeschränkt
- bei einfacher Fahrlässigkeit: nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
- in letzterem Fall begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
6. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.





